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Der Campingplatz am Meer - VADA - LIVORNO - TOSKANA - ITALIEN


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RICHTLINIEN für die Wiedereröffnung von OPEN AIR TOURIST-RECEPTIVE STRUCTURES

▪ Gäste müssen die Maske immer in geschlossenen öffentlichen Bereichen (z. B. gewerblichen Aktivitäten, öffentlichen Bereichen, Toiletten) verwenden, und auf jeden Fall immer dann, wenn es nicht möglich ist, den zwischenmenschlichen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten (mit Ausnahme derjenigen, die demselben Haushalt angehören oder Personen, die sich auf jeden Fall die Zimmer für Übernachtungen teilen). Die Verwendung einer Maske ist bei körperlicher Aktivität nicht obligatorisch.

▪ Die mobilen Unterbringungsmöglichkeiten der Gäste (z. B. Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile) müssen in abgegrenzten Stellplätzen so positioniert werden, dass die Distanzierungsmaßnahmen zwischen den verschiedenen Besatzungen in jedem Fall mindestens 3 Meter voneinander entfernt eingehalten werden die 2 Eingänge zu den Wohneinheiten, falls frontal. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden, auch wenn Zubehör oder Geräte verwendet werden (z. B. Tische, Stühle, Betten, Liegestühle).

▪ Empfehlung an die Bewohner des Spielfelds, sowohl die Außenmöbel als auch die Innenmöbel zu reinigen und zu desinfizieren.

▪ Bei Toiletten für den allgemeinen Gebrauch werden Reinigungsmaßnahmen eingeführt, die mindestens zweimal täglich durchgeführt werden müssen, da diese im Zusammenhang mit diesen Strukturen besonders sind. Aufgrund einer größeren Teilnehmerzahl werden bei einer Belegung von mehr als 70% der Stellplätze ohne Toiletten in der Struktur (ausgenommen Mobilheime, Bungalows und Stellplätze mit privatem Service) die Reinigung und Desinfektion mindestens dreimal durchgeführt pro Tag.

▪ Das Eingreifen von Wartungspersonal / Angestellten in die Wohnungen in Anwesenheit von Gästen muss so erfolgen, dass eine soziale Distanzierung von mindestens einem Meter gewährleistet ist.

Verordnung 210 über die Bewirtschaftung der Strände und Klippen des Gemeindegebietes

In Anbetracht der Verordnung des Präsidenten der Region Toskana Nr. 61 vom 30. Mai 2020, mit der weitere Maßnahmen für die "Phase 2" in Bezug auf Sommerzentren und freie Strände genehmigt werden, wird angenommen, dass sie den Vorschlag zur Einrichtung eines Dienstes akzeptieren Dies sorgt in Zeiten größerer Wahlbeteiligung und für die am stärksten frequentierten Strände dafür, dass Stewards, die sich an den Stränden des Stadtgebiets bewegen und die Einhaltung der Anti-Covid-19-Vorschriften überwachen, den Bürgermeister beaufsichtigen, auch wenn dies nicht kontinuierlich ist di Rosignano Daniele Donati hielt es für notwendig, die Verordnung 205 aufzuheben und eine weitere zu erlassen, die ihren Inhalt enthält.

Wenn die anderen Richtlinien unverändert bleiben, sieht die Verordnung 210 vom 1. Juni 2020 mit sofortiger Wirkung für die gesamte Badesaison 2020 vor, dass an freien Stränden der Abstand zwischen den Sonnenschirmen einen Abstand von 4 Metern zu den ihnen zugewandten gewährleisten muss.

In Bezug auf die Kontrolle und Überprüfung der Anwesenheit von Personen am Strand, in Zeiten und zu Zeiten des größten Zustroms und in der Nähe der Hauptparkplätze wird ein zusätzlicher Informationsdienst für die Beschilderung eingerichtet, der sich aus Personal zusammensetzt, das mit Informationen über den Strand beauftragt ist den Grad der Überfüllung der Strände und die Maßnahmen, die an den Stränden selbst ergriffen werden müssen, um das Ansteckungsrisiko einzudämmen.

Darüber hinaus wird in den Zeiträumen und Zeiträumen des größten Zustroms von Touristen ein Nachhilfeservice durch Stewards eingerichtet, die sich entlang der Strände des Stadtgebiets bewegen und die Anwesenheit überwachen, kontrollieren und überprüfen, um Versammlungen zu vermeiden und den Behörden Bericht zu erstatten kompetente kritische Situationen oder Verhaltensweisen, die für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen schädlich sind und die Bürger über die Anti-Ansteckungs-Regeln von Covid-19 informieren.

Schließlich sieht die Verordnung 210 vor, dass die Überwachung der Strände und ihres Überfüllungsgrades auch mittels fotografischer Kartierung erfolgen muss, wobei den auf den vorgenannten Parkplätzen unterstellten Informationsbeamten Informationen über den überwachten Strandabschnitt übermittelt werden Koordination mit der Polizei zur Meldung kritischer Situationen.

Weitere Informationen zur Verordnung 210 finden Sie auf der Website der Gemeinde Rosignano

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